Oft gefragt

Oft gefragt

Die Auszeichnung wurde mit der Preisverleihung 29.06.2017 abgeschlossen.

Hier erhalten Sie Antworten auf wichtige Fragen zu „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“.

Was gab es zu gewinnen?

10 Tablets im Wert von insgesamt 2.500 Euro für alle ausgezeichneten Lehrlinge. Die Ausgezeichneten
10 oeticket-Gutscheine im Wert von insgesamt 1.000 Euro, die unter allen eingereichten Lehrlingen verlost werden. Die oeticket GewinnerInnen
Zusätzlich Kinogutscheine im Wert von jeweils 20 Euro für alle Lehrlinge und Einreichenden.

Bekommt man einen Kinogutschein für jeden eingereichten Lehrling?

Als EinreicherIn erhalten Sie einmalig für Ihre Teilnahme einen Kinogutschein im Wert von 20 Euro.

Was soll auf dem Foto/Video zu sehen sein?

In erster Linie soll natürlich Ihr Lehrling zu sehen sein. Sei es an seinem/ihrem Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Welche Situation abgebildet wird, welche Geschichte das Foto/Video erzählt und was sonst noch darauf zu sehen ist, überlassen wir ganz alleine Ihnen. Bitte beachten Sie vor dem Upload des Fotos/Videos, dass die Aufnahme:

  • keine Betriebsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte und ArbeitnehmerInnenschutznormen verletzt,
  • mit dem Einverständnis des Betriebs gemacht wurde, falls sie auf dem Betriebsgelände stattfand,
  • in keiner Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstößt.

Darf ich selbst an der Abschlussveranstaltung teilnehmen, falls mein Lehrling ausgezeichnet wird?

Natürlich dürfen Sie als Einreichende(r) an der Auszeichnung teilnehmen und Ihren Lehrling begleiten.

Wann und wo wird die Abschlussveranstaltung stattfinden?

Die Auszeichnug wurde den 10 Lehrlingen am 29. Juni 2017 feierlich im Catamaran, 1020 Wien, verliehen.

Wann wird der Videobeitrag über die von der Jury ausgewählten Lehrlinge für die Abschlussveranstaltung gedreht?

Gemeinsam mit MedienexpertInnen wird über jeden ausgewählten Lehrling im Mai 2017 ein Videobeitrag für die Vorstellung bei der Abschlussveranstaltung gedreht.

Wie erfahren Lehrlinge und Einreichende, ob sie von der Jury für die Auszeichnung ausgewählt wurden?

Sie werden von uns per E-Mail benachrichtigt.

Was geschieht mit den Einreichungen nach dem Ende der Einreichungsfrist?

Die Einreichungen werden auf ihre Vollständigkeit und Einhaltung der Teilnahmebedingungen hin geprüft. Alle Einreichungen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, kommen in den Pool der Nominierten. Nach Ende der Einreichfrist (Anfang Mai) werden die Nominierten auf der Website präsentiert und es beginnt die Bewertungsphase der Jury, in der die auszuzeichnenden Lehrlinge ausgewählt werden. Ist die Auswahl getroffen und Ihr Lehrling eine(r) der Auszuzeichnenden, so werden Sie beide benachrichtigt und über die Abschlussveranstaltung informiert.

Wo gibt es Materialien zum Downloaden?

Broschüre „Typisch Lehrling!? – Die Ausgezeichneten“

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

für die Teilnahme an „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“

Die Auszeichnung wurde mit der Preisverleihung 29.06.2017 abgeschlossen.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“. Die Veranstalter sind die Österreichische Gewerkschaftsjugend Wien und die Arbeiterkammer Wien.

1. Zustimmung:

All jene TeilnehmerInnen, welche an „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“ teilnehmen, erklären sich mit den hier angeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

2. Teilnahmeberechtigte Lehrlinge:

2.1. Eingereicht werden dürfen alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz in Österreich haben und in einem aufrechten Lehrverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis (ÜBA) in Wien stehen (“Lehrlinge“).

2.2. Minderjährige Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ebenfalls eingereicht werden, sofern sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, in einem aufrechten Lehrverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis (ÜBA) in Wien stehen und die gesetzlichen VertreterInnen sowohl in die Teilnahme als auch in diese Teilnahmebedingungen eingewilligt haben.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen:

3.1. Lehrlinge können eingereicht werden von: Vorgesetzten, AusbildnerInnen, KollegInnen, FreundInnen und Bekannten. Den Einreichenden steht es frei, wie viele Lehrlinge sie für „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“ einreichen.

3.2. Die Teilnahme erfolgt durch das Absenden des Einreichformulars auf www.typischlehrling.at und die darauffolgende Bestätigung durch den Lehrling per Mail.

3.3. Im Zuge der Einreichung werden vom Einreichenden/ von der Einreichenden ein Foto des Lehrlings hochgeladen, sowie 3 Fragen beantwortet. Sowohl das eingereichte Foto als auch die beantworteten Fragen werden nach Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen und Ablauf der Einreichfrist (30.04.2017) auf der Website www.typischlehrling.at mit Namen des/der Einreichenden, Namen des Lehrlings und dem Betriebsnamen unter der Überschrift „Nominierte“ veröffentlicht.

3.4. Die Fotos samt der in Punkt 2.3. angeführten Namen werden bis Ende des Jahres 2017 auf der Website www.typischlehrling.at zugänglich sein.

 

4. Preis:

4.1. Die Preise können nicht getauscht oder in bar abgelöst werden. Die Preise sind nicht übertragbar.
4.2. Die Veranstalter haben das Recht, die jeweilig angekündigten Preise jederzeit auszutauschen und durch andere gleichwertige Preise zu ersetzen.
4.3. EinreicherInnen erhalten für ihre Teilnahme an „Typisch Lehrling!?“ einmalig einen Kinogutschein im Wert von 20 Euro.

 

5. Dauer:

Einsendeschluss ist der 30. April 2017.

 

6.Teilnahmebegrenzung:

6.1. Jeder Lehrling darf nur 1x für die Auszeichnung eingereicht werden. Doppelte bzw. mehrfache Einsendungen werden nicht gezählt.
6.2. Die Veranstalter sind weder verantwortlich für verloren gegangene, unvollständige oder verspätet eingegangene Einsendungen noch für Netzwerk-, Computer-, Hardware- oder Softwarefehler jeglicher Art, die das Senden oder den Erhalt einer Einsendung beeinträchtigen oder verspäten können.

 

7. Ermittlung der Ausgezeichneten:

7.1. Die Ausgezeichneten werden von einer von den Veranstaltern benannten Jury bestimmt.
7.2. Die Abstimmung der Jury ist nicht öffentlich, die Entscheidungen im Auswahlverfahren sind endgültig und auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.

 

8. Benachrichtigung der Lehrlinge und Einreichenden:

8.1 Lehrlinge und Einreichende werden über den weiteren Verlauf des Wettbewerbs ausschließlich per Mail informiert.
8.2. Nach Ablauf der Einreichfrist werden alle Lehrlinge und EinreicherInnen, deren Beiträge auf die Website gestellt werden, per Mail darüber informiert.
8.3. Detailinfos zu den Videobeiträgen mit den ausgezeichneten Lehrlingen und zur Abschlussveranstaltung werden nach der Jury-Entscheidung per Mail bekannt gegeben.

 

9. Datenschutz:

9.1. Die Teilnahme erfordert die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und E-Mail-Adresse von Lehrling und Einreichenden.
9.2. Nennung von Vornamen, Namen und Lehrbetrieb von Lehrling und Einreichenden bei der Darstellung der Einreichung erfolgt auf der Website bis 31.12.2017.
9.3. Die persönlichen Daten werden von den Veranstaltern bzw. deren MitarbeiterInnen zur Durchführung, zur Darstellung auf der Website und zur Kontaktaufnahme für die Preisübergabe verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach 31.12.2017 umgehend gelöscht.
9.4. Während der Abschlussveranstaltung wird zur Dokumentation gefilmt und/oder fotografiert. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin der Veröffentlichung von Fotos und Videoaufzeichnungen im Rahmen der Berichterstattung über die Abschlussveranstaltung zu.

 

10. Foto und Video

TeilnehmerInnen (Lehrlinge und Einreichende) übertragen hiermit sämtliche Leistungsschutz- und Nutzungsrechte am eingereichten Lichtbild (-werk) bzw. am Kurzfilm an die Arbeiterkammer Wien und die Österreichische Gewerkschaftsjugend Wien und sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt.

Das hochgeladene Foto/Video stammt vom Lehrling oder Einreichenden, welche somit Urheber des betreffenden Lichtbildwerkes bzw. Kurzfilms sind. Die Urheber übertragen der Arbeiterkammer Wien und der Österreichischen Gewerkschaftsjugend Wien exklusiv die sämtlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie übertragbaren Rechte des Urheberrechts, welches die umfassenden und ausschließlichen Werknutzungsrechte inkludiert, einschließlich aller Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, insbesondere das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs-, Sende-, Zurverfügungstellungs-, Vermietungs-, Verleih- und Weiterverkaufsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe.

 

11. Weitere Bedingungen:

11.1. Die Veranstalter werden Verstöße der TeilnehmerInnen gegen diese Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren und können diesen mit dem Ausschluss des/der betreffenden Teilnehmers/Teilnehmerin von der Auszeichnung begegnen.
11.2. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Korrekturen, Kürzungen sowie Textänderungen aus redaktionellen Gründen an den Einsendungen vorzunehmen.
11.3. Im Zuge der Einreichung erteilen Lehrlinge und Einreichende die Zustimmung zur generellen Veröffentlichung der Einsendungen bis 31.12.2017 ohne Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten.
11.4. Die Lehrlinge bestätigen zudem hiermit, dass sie im Falle einer Auszeichnung für mögliche Videobeiträge und Fotos zur Verfügung stehen sowie am Event der Auszeichnung teilnehmen werden.
11.5. Die Veranstalter sind berechtigt die Auszeichnung aus wichtigem Grund abzubrechen oder zu beenden. Die TeilnehmerInnen werden hiervon unverzüglich unterrichtet.
Von dieser Möglichkeit wird insbesondere im Falle technischer Komplikationen sowie für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Auszeichnung nicht gewährleistet werden kann, Gebrauch gemacht.
11.6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Durchführung der Auszeichnung sowie die Auslegung
und Durchsetzung dieser Teilnahmebedingungen unterliegt den rechtlichen
Bestimmungen der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.